Ausschuss Planen & Bauen am 18.02.2021

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für die Entwicklungsachse Odenthal – Altenberg (Druck-Nr. 6/0913/3)

Ausschussmitglieder der FDP: Eva Kuhl, Thorsten Stöckert

Gut Menrath ist eine Liegenschaft, welche sich im Außenbereich befindet.

Für den Außenbereich gilt: Bauen im Außenbereich ist grds. unzulässig!

In dem Entwurf des Planungsbüros Junker+Kruse (Seite 95) steht unter „Zielsetzung“ geschrieben: „Das Gut Menrath soll aktiviert werden. Um dabei einen attraktiven Trittstein im Landschaftskorridor zu schaffen, sind Nutzungen, die Besuchern bzw. Gästen offenstehen zu favorisieren. Hochwertige Gebäudestrukturen mit Rücksicht auf die Lage im Freiraum sollen den Landschaftsraum „behutsam“ architektonisch bereichern und einen zurückhaltenden Akzent setzen.“

Weiter unter „Konzept“ heißt es: „…das Projekt … als Baustein der Regionale nach vorne zu bringen. Bisher gab es erste Gespräche mit dem Eigentümer. Dabei wurde u.a. erwogen, eine touristisch interessante Nutzung zu etablieren, einen Hochbauwettbewerb durchzuführen und öffentliche Wege im räumlichen Kontext der neuen Anlage zuzulassen.“

„Nutzungen für Besucher und Gäste“ sowie „touristisch interessierte Nutzung“ sind objektiv betrachtet und gemäß dem § 35 BauGB keine Nutzungen, welche im Außenbereich zulässig sind.

Wie soll das also funktionieren? Dies prophezeit ein augenscheinlich unbedeutender Satz auf S. 95: „Das Planungsrecht ist zu prüfen.“ 

Was heißt „Planungsrecht prüfen“?

Gut Menrath befindet sich auf einer Liegenschaft, welche nicht im Geltungsbereich des aktuell gültigen Bebauungsplans liegt. Für eine Bebauung dort muss also geltendes B-Plan-Recht geschaffen werden. Ebenfalls muss dafür zwingend eine Änderung des Flächen­nutzungsplans erfolgen. Jene Außenbereichsfläche(n) müsste(n) also folglich in Bau­landreserveflächen umgewandelt werden. Diese von unserem FDP-Ausschussmitglied Eva Kuhl vorgetragenen Erläuterungen bestätigte Bürgermeister Lennerts vollumfänglich.

Eine Außenbereichsfläche in eine Baulandreservefläche umzuwandeln, ist in der Regel auf­grund strenger gesetzlicher Vorgaben fast unmöglich, wenn nicht wenigstens sehr schwierig. Für den Eigentümer von Gut Menrath dürfte es nicht einfach werden, diese Liegenschaft in einem vom ISEK losgelösten Verfahren umwandeln lassen zu können. Das ISEK ist aber ein von der Politik und der Gemeindeverwaltung getragenes und gewolltes Konzept mit all seinen Projekten. Dieses sodann beschlossene ISEK wäre der „Türöffner“, um die Liegenschaft Gut Menrath auf eine verhältnismäßig einfache Art und Weise sehr wohl in Bauland umwandeln zu können.

Finanzierung und Fördermittel

Gut Menrath steht in Privateigentum. (Um) Baumaßnahmen müssten privat finanziert werden, so steht es im Entwurf des Konzepts. Da Gut Menrath aber als Projekt bereits Bestandteil des Konzeptes ISEK geworden ist und sich das Planungsbüro Junker+Kruse mit Gut Menrath bereits befasst hat, sind hierfür bereits Planungskosten angefallen und werden auch weiter anfallen, welche die Gemeinde Odenthal zahlen wird. Die Entwicklung privater Liegenschaften, hierzu zählen auch die Planungskosten, obliegt unseres Erachtens jedoch dem Eigentümer selbst. Zumal hiesiger Eigentümer, welcher kein geringerer als der Investor der Bebauung der Ponywiese ist, mit der Planung von Baumaßnahmen vertraut ist.

Unabhängig von der Projektvorstellung in vorliegendem Entwurf-Exemplar wurde zu Gut Menrath in der Vergangenheit bereits nachfolgender CDU-Antrag vom 24.06.2019 eingereicht: Gründung einer Hochschule (Ansiedlung in Bestandsgebäude: IT-Projekt­management und/ oder IT-Entwicklung; Milchviehhaltung verbunden mit Software zur Steuerung von Melkmaschinen, Analyse Tiergesundheit). Dieser Antrag ist nicht Bestandteil der Ausführungen des Planungsbüros Junker+Kruse. Auf Anfrage von Eva Kuhl, wie hier der Sachstand sei, erläuterte die CDU-Fraktionsvorsitzende, dass der aktuelle Bearbeitungs­stand unbekannt sei. Dies verwundert uns, denn im CDU-Antrag heißt es: „Durch die Integration in die Regionale 2025 können geeignete Partner und Fördermittel gewonnen werden. Jetzt wäre u.E. der Zeitpunkt, um im Rahmen des ISEKs, welches wiederum ein Baustein des Projektes „Achse Odenthal-Altenberg“ und dieses eben wiederum ein Projekt der Regionale 2025 ist, zu diskutieren.

Wir fragen uns nunmehr: Was denn nun? Private Finanzierung oder doch Fördermittel?

Das Ministerium signalisierte bereits, dass für die Projekte, welche sich im Teilbereich „Dhünntalkorridor“ befinden, voraussichtlich keine Mittel aus der Städtebauförderung freige­geben werden. Könnten hier ggf. Mittel aus einem anderen Fördertopf generiert werden können? Gem. dem Antrag der CDU können Fördermittel gewonnen werden. Wenn dem so wäre, müsste dann der Eigentümer von Gut Menrath privat auch nur einen Teil der Kosten der Baumaßnahmen selber tragen?

So weit, so (un)gut.

Gut Menrath ist exemplarisch nur ein Projekt aus dem ISEK-Entwurf, welches viele Fragen aufwirft und, obwohl die Phase „vertiefende Rahmenplanung“ nun beschlossen wurde, die SPD bereits angekündigt hat eine ganz neue Idee einer Beplanung als Antrag in den Prozess einbringen zu wollen. Voraussichtlich im Juli 2021 soll der Rat, nach Aussage der Verwaltung, das ISEK beschließen.

Wir, die FDP Odenthal, lehnen ein solches Vorgehen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich der zu zahlende Eigenanteil nach aktuellem Stand auf ca. 12 Millionen Euro belaufen wird, ab und haben u.a. auch deshalb am 18.02.2021 als einzige Fraktion den Beschlussvorschlag zum ISEK abgelehnt.