2023 forderte der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck (die Grünen) das Ende von Gas-/Ölheizungen ab 2024 und eine einseitige Fixierung auf die Wärmepumpe, eine Maßnahme, die nach seinen eigenen Angaben pro Wohneinheit 200.000 Euro (!) kosten würde (und weitgehend von Eigentümern/Mietern zu finanzieren ist). Die FDP, damals Teil der Ampelregierung, konnte den „Heiz-Hammer“ zwar nicht verhindern, aber das Gesetz wenigstens abschwächen – sicherlich auch in der Hoffnung, dass nach der Bundestagswahl ein Umdenken stattfindet, dies ist nicht der Fall, der „Heiz-Hammer“ wurde auch unter Kanzler Merz bestätigt.

Das Nachrüsten von neuen Gasheizungen ist nun bis 2028 möglich, spätestens dann muss jede Gemeinde eine sogenannte Wärmeplanung vorlegen. Sobald diese vorliegt, greift für die Gemeinde das Gasheizungsverbot für z.B. den Heizungsaustausch in Bestandsbauten.

In Odenthal wird der Großteil der Gebäude mit Gas beheizt, der Anteil der Gebäude mit Wärmepumpentechnologie ist zwar steigend, doch ist die Wärmepumpe nicht für alle Altbauten wirtschaftlich nachrüstbar.

Odenthals Gemeindeverwaltung will nun einen externen Gutachter mit der Wärmeplanung beauftragen. Die FDP Odenthal hat sofort nach Bekanntmachung dieses Vorhabens einen Antrag formuliert, der deutliche Abstriche fordert. Zum einen sind wir der Meinung, dass eine möglichst späte Wärmeplanung Odenthals Hauseigentümern entgegen kommt (siehe oben), zum anderen glauben wir, dass die von der Verwaltung vorgegebenen Anforderungen für Odenthal in weiten Teilen nicht zutreffen und daher gekürzt werden können. Hier der Antrag der FDP vom 12.5.2025:

in der kommenden Sitzung des UWTK soll die Vergabe der Wärmeplanung für Odenthal beschlossen werden. Die FDP Odenthal stellt den

 ANTRAG A

 mit der Vergabe noch zu warten und die Ausschreibung frühestens in einem Jahr zu beauftragen.

 Begründung: 

  • Aktuell werden in Odenthal sehr viele Privathäuser auf Wärmepumpenbeheizung umgestellt sowie durch energetische Maßnahmen ertüchtigt. Die innerhalb eines Jahres festgestellten „Ist-Werte“ sind sicherlich 2028 nicht mehr gültig.
  • Als industriefreie Gemeinde, die weder über industrielle Abwärme noch entsprechende Bedarfe verfügt, sollte Odenthal in Sachen Wärmeplanung abwarten, welche Ergebnisse die Wärmeplanung in größeren und/oder ähnlichen Landgemeinden zeitigt. So können die mit der Wärmeplanung beauftragten Fachleute auf Erkenntnisse und Erfahrungen anderer Gemeinden zugreifen und ein für Odenthal passgenaueres Konzept erarbeiten, das womöglich für alle Beteiligten Kostenersparnisse nach sich zieht („best practise“). Eile herrscht aufgrund der Größe Odenthals und der nur begrenzten industriellen/gemeindlichen/gewerblichen Infrastruktur nicht.
  • Auch wenn die neue Bundesregierung verlautet hat, die entsprechenden Gesetze beizubehalten, besteht die Möglichkeit, dass diese aufgrund der wirtschaftlichen Situation geändert/zurückgenommen oder der Übergangszeitraum verlängert wird.
  • Die Kosten sind unbestimmt.

 Sollte der Antrag A) nicht angenommen werden, so stellt die FDP

 ANTRAG B

 Die Ausschreibung für die Wärmeplanung ist wie folgt zu ändern:

  •  Der Hinweis auf „industrielle Abwärme“ ist mangels nennenswerter Industrie in Odenthal zu streichen.
  • Der Satz „Ferner soll die Möglichkeit verschiedener energetischer Sanierungsquoten im Gebäudebestand simuliert werden“ ist zu streichen, da eine energetische Sanierung von Bestandsgebäuden individuell nach Notwendigkeit und Finanzierbarkeit vorzunehmen ist. Eine entsprechende Simulation verursacht sehr hohe Kosten, wenn die Ergebnisse aussagekräftig und valide sein sollen. Es ist nicht Aufgabe der Wärmeplanung, eine Sanierungsquoten in der Gemeinde festzulegen. Diese Kosten können gespart werden.
  • Der 4. Absatz ist zu präzisieren. Was ist mit Koordination der Investitionsentscheidungen verschiedener Akteure gemeint? Wenn hier Eingriffe in die Privatautonomie von Gebäudeeigentümern gemeint sind, dann ist dieser Absatz zu streichen, da dies das gegenständliche Gesetz nicht hergibt.
  • 5. Absatz: Odenthal ist keine Stadt, bitte „städtisch“ durch „gemeindlich“ ersetzen.
  • 5. Absatz: der Teilsatz „die Abwägung von ordnungsrechtlichen Instrumenten“ ist zu streichen. Hiermit möglicherweise geplante Zwangsmaßnahmen für Gebäudeeigentümer und -bewohner sind durch das zugrundeliegende Gesetz nicht vorgesehen.
  • 5. Absatz: bitte bei der Finanzierbarkeit nicht nur Gemeinde, Netzbetreiber und Energieversorger aufführen, sondern auch Gebäudeeigentümer/-mieter.
  • Die erarbeitete Klimastrategie ist in vielen Fällen fehlerhaft und die darin vorgeschlagenen Maßnahmen wurden (deshalb?) von der Odenthaler Politik nicht als Paket verabschiedet. Die Klimastrategie muss entweder von den Fehlern befreit werden, oder sie darf bei der Wärmeplanung nicht als Grundlage dienen.
  • Ziele des Auftrags: das Gesetz für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze ist seit 1.1.2024 bereits in Kraft, der Absatz soll daher überarbeitet werden. Der Verweis auf die Klimastrategie ist zu streichen. Die Art der Einbindung der örtlichen Bevölkerung ist zu spezifizieren: was ist hier gemeint: hat die Bevölkerung ein Mitspracherecht (wenn Kosten auf sie zukommen) oder nur das Recht, an einer Informationsveranstaltung teilzunehmen?
  • Die Emissionen der Privaten wurden seit 2020 sicher reduziert, diese sind zuerst valide abzuschätzen.
  • Es ist beim Land NRW zu prüfen, ob Odenthal als ländliche Gemeinde Möglichkeiten auf ein „vereinfachtes Verfahren“ hat.
  • In der Ausschreibung soll mitgeteilt werden, in welcher Form der Dienstleister auf die Daten für die Bestandsanalyse zugreifen kann (welche Form der gemeindlichen Gebäudebestandsdatei vorliegt, welche Daten sie umfasst, wie alt sie ist) – nur so kann ein Dienstleister ein seriöses Angebot für den Punkt „Bestandsanalyse“ erstellen.
  • Die Liste „Projektmanagement“ als Basis für die Vergabe der Wärmeplanung ist deutlich zu verschlanken und auf Odenthaler Verhältnisse anzupassen. Das Abarbeiten von Fragen wie „Effizienzsteigerung in industriellen und gewerblichen Prozessen“, „Erstellung von Wärmedichtekarten (baublockbezogene Darstellung)“, „Analyse der Wärme- und Gasspeicher“, „Analyse der Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff oder synthetischen Gasen“ u.ä. ist (für Odenthal) unnötig und verursacht nur Kosten bei der Ausschreibung.
  • Es soll gar nicht oder vollständig, einheitlich, richtig gegendert werden.

 

Eine Woche später stellte die CDU Odenthal einen beinahe wortgleichen (!) Antrag mit fast allen FDP-Forderungen, allerdings mit der Maßgabe, dass sofort mit der Wärmeplanung begonnen werden solle. Es wurde drauf hingewiesen, dass bei längerem Zuwarten ggf. nicht mehr ausreichend Fördermittel des Bundes vorlägen. Das ist allerdings eine falsche Annahme. Die „Fördermittel des Bundes“ sind nicht in einem (endenwollenden) Fördertopf zugesagt, sondern als „sichere Konnexitätszahlung“, die auch bezahlt wird, wenn Odenthal zum spätestmöglichen Zeitpunkt mit der Wärmeplanung beginnt.

Das Thema Wärmeplanung wurde nun auf den nächsten Ausschuss verschoben.

Die Argumente der Verwaltung auf den FDP-Antrag aufgreifend hat die FDP Odenthal weiter recherchiert und ist zur Überzeugung gekommen, dass das im gegenständlichen Gesetz vorgesehene, „verkürzte Verfahren“ für Odenthal ideal ist: Odenthal ist industriefrei, und aufgrund der verhältnismäßig niedrigen Bebauungsdichte ist die zeitnahe Aufnahme in ein z.B. Wasserstoffversorgungsnetz unwahrscheinlich, die Kosten für ein Gutachten, das genau das feststellen wird, können also gespart werden. Daher stellte die FDP-Odenthal mit heutigem Tag den Ergänzungsantrag wie folgt und hofft, dass die CDU ihre Worten auch Taten folgen lässt und unseren Antrag (gemeinsam mit den anderen Fraktionen) unterstützt:

In Ergänzung zum FDP-Antrag vom 12.5.2025 stellt die FDP-Odenthal folgenden

 ANTRAG 

  • Die Gemeinde Odenthal nützt das verkürzte Verfahren nach § 14 Wärmeplanungsgesetz – WPG. Die verkürzte Wärmeplanung sieht vor, dass Teilgebiete identifiziert werden, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärme-/Wasserstoffnetz eignen, weil z.B. aufgrund der Siedlungsstruktur davon auszugehen ist, dass eine künftige Versorgung des Gebiets oder Teilgebiets über ein Wärmenetz nicht wirtschaftlich sein wird, oder ein Gasnetz besteht, aber insbesondere aufgrund der räumlichen Lage, der Abnehmerstruktur des beplanten Gebiets oder Teilgebiets und des voraussichtlichen Wärmebedarfs davon ausgegangen werden kann, dass die künftige Versorgung über ein Wasserstoffnetz mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht wirtschaftlich sein wird. Dies wird für weite Teile oder ganz Odenthal zutreffend sein. Die so identifizierten Gebiete werden sodann in der Wärmeplanung als voraussichtliches Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung dargestellt und bedürfen keiner kostspieligen Betrachtung.
  •  Die Gemeinde Odenthal erstellt die Wärmeplanung mit eigenem Personal unter Zuhilfenahme der Beratungsleistung bzw. Hilfestellung der hierfür spezialisierten Agentur Energy4climate bzw. LANUK/LANUV. Energy4climate (Gesellschaft des Landes NRW) beispielsweise gibt kostenfreie Hilfestellung für Gemeinden. Sollte die Gemeindeverwaltung die Wärmeplanung mit eigenem Personal (aber nach den in den Gesetzen vorgeschriebenen Schritten und Anforderungen) durchführen, ist das nicht förderkritisch, d.h. die vom Land vorgesehenen mind. 165.000,- Konnexitätszahlung werden nachweislich auch ausbezahlt, wenn nicht externe Dienstleister mit der Erstellung der Wärmeplanung beauftragt werden. Die Auszahlung der genannte Konnexitätszahlung ist nicht an eine bestimmte Verwendung gebunden!
  • Die Gemeinde Odenthal wartet mit der Erstellung der Wärmeplanung bis 2027. Ein Zuwarten ist förderunkritisch. D.h., die genannten mind. 165.000 Euro werden gesichert bis 2028 im vollen Umfang ausbezahlt, selbst wenn die Wärmeplanung zum letztmöglichen Zeitpunkt erstellt wurde (es handelt sich um eine Konnexitätszahlung, nicht um eine Förderung in einem endenwollenden Fördertopf). Bis 2028 werden sicherlich verkürzte Verfahren oder herkömmliche Wärmeplanungen bei vergleichbaren Gemeinden fertiggestellt und veröffentlicht sein, an denen sich die Gemeinde Odenthal orientieren kann.
  •  Sollte sich die Gemeinde Odenthal außerstande sehen, die Wärmeplanung selbständig durchzuführen, ist gemäß §5 LWPG mit geeigneten Nachbarkommunen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit eine gemeinsame Wärmeplanung durchzuführen (ggf. verkürztes Verfahren). Hier ist Energy4climate mit einzubeziehen, denn energy4climate vernetzt (!) und berät Gemeinden, die für die interkommunale Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Wärmeplanung geeignet sind.

 Begründung:

Aufgrund der Lage und gemeindlichen Ausstattung unserer Flächengemeinde ist das im Gesetz ausdrücklich genannte, verkürzte Verfahren für (weite Teile oder ganz) Odenthal optimal. Der Aufwand für dieses Verfahren ist gering und mit den Daten der (teilweise fehlerhaften) Klimastrategie in enger Zusammenarbeit mit der Landesagentur Energy4climate möglicherweise hausintern zu leisten. Die Alternative, nämlich eine Ausschreibung für einen externen Dienstleister zieht Kosten für Personal der Gemeindeverwaltung für Bewertung/Auswahl/Betreuung nach sich, die möglicherweise durch die Konnexitätszahlung des Bundes nicht vollständig gedeckt sind. Die Gemeinde erhält egal, ob ein Dienstleister oder das Verwaltungspersonal tätig werden, einen bestimmten, gedeckelten Betrag vom Bund. Alles, was darüber hinaus an Kosten anfällt, hat der Odenthaler Grundsteuerzahler zu entrichten. Anders könnten Teilbeträge der Konnexitätszahlung des Bundes, wenn sie nicht für die Wärmeplanung eines externen Dienstleisters und dessen Betreuung verwendet werden müssen, für Maßnahmen zu Klimaresilienz der Gemeinde Odenthal (z.B. Hochwasserschutz) verwendet werden, die Zahlung des Bundes ist nämlich nicht zweckgebunden. Als weitere Alternative zur Mitteleinsparung bietet sich die interkommunale Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden an.