
Siehe Punkt V.
„Das Rückholrecht des Gemeinderates ist ein legitimes Recht. Mit dem Schreiben vom 03.11.2020 haben 18 Unterzeichner ihren politischen Willen geäußert, sowohl den Antrag auf Genehmigung zurückzuholen als auch einen neuen Beschluss im Rat zu fassen, Ausdruck verliehen.“
Link zum Antrag: