Der von den Fraktionen FDP und Bündnis 90/Die Grünen eingelegte Einspruch wurde seitens der Kommunalaufsicht deshalb abgelehnt, weil dieser nicht statthaft war. Das bedeutet, gegen die Beschlüsse, gegen die Einspruch eingelegt wurde, konnte gem. GO NRW kein Einspruch eingelegt werden. Die Unterlagen gaben diese Information jedoch nicht zwingend her. Es sind auch nach wie vor Fragen offen.
Auch die Frage, weshalb Herr Bürgermeister Lennerts und seine Verwaltung diesen Einspruch, war er doch gar nicht statthaft, auf die Tagesordnung des Rates gesetzt hat. Vermutete Antwort: weil auch Herr Bürgermeister Lennerts und seine Verwaltung es nicht besser wussten.
Nachdem die Kommunalaufsicht schriftlich mitteilte, der Einspruch sei nicht statthaft gewesen, erklärte Herr Bürgermeister Lennerts mit Schreiben vom 28.09.2020 (Zitat) :
„Die Kommunalaufsicht stellt mit Schreiben vom 23.09.2020 ihrerseits infrage, ob ein Einspruch überhaupt statthaft gewesen wäre.
Dies haben wir verwaltungsseitug zum Anlass genommen, eine erneute Prüfung, auch unter Berücksichtigung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Odenthal über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse und den Bürgermeister, durchzuführen.
Im Ergebnis sind wir der Auffassung, dass der Einspruch gegen die Beschlüsse vom 27.08.2020 bereits unzulässig war.“
Die mit dem Einspruch bemängelte Punkte, nämlich die Verstöße gegen die Gemeindeordnung, wurden gar nicht erst von der Kommunalaufsicht geprüft mit der Begründung: da der Einspruch von vorneherein nicht statthaft war (was auch der Verwaltung augenscheinlich nicht bewusst war), fiele auch eine Prüfung der Vorgehensweise, nämlich, dass der Einspruch einen Tag vor dem Gemeinderat auf dessen Tagesordnung gesetzt wurde, weg.
Die CDU Odenthal äußert sich auf ihrer Homepage und Facebook folgendermaßen:
„Nach Prüfung der Einsprüche von Bündnis 90/Die Grünen und FDP bescheinigt die Kommunalaufsicht des Kreises der Gemeinde Odenthal korrektes Vorgehen.
Weitere Infos unter www.cdu-odenthal.de.“
Dies ist so nicht korrekt, denn die Kommunalaufsicht hat lediglich festgestellt, dass ein Einspruch nicht statthaft war. Wäre er statthaft gewesen, so wäre bis heute fraglich, ob die Kommunalaufsicht der Verwaltung Odenthal hier ein korrektes Vorgehen attestiert hätte!